Mahnwache vom 25.04.2018 vor dem Potsdamer Landtag

Mahnwache vom 25.04.2018 vor dem Potsdamer Landtag

FLUGHAFEN BER

 

25.04.18 | 11:11

Bild: dpa/Bachmann

Internationaler Tag gegen Lärm Fluglärmgegner protestieren vor dem Potsdamer Landtag

Anhänger eines umfassenden Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr am künftigen Großflughafen BER haben am Mittwoch vor der Sitzung des Landtags in Potsdam mit einer Mahnwache protestiert. Am Eingang zum Innenhof verteilten sie Gelbe Karten „wegen unfairem demokratischem Spiel“.

Hintergrund ist, dass der Landtag 2013 eine Volksinitiative angenommen hatte, wonach sich die Landesregierung Brandenburgs für verkürzte Betriebszeiten einsetzen soll. Im Beschluss [parlamentsdokumentation.brandenburg.de] wurde aber auch darauf verwiesen, dass die Planung des Flughafens bereits rechtskräftig sei.

Aktionsbündnis wirft Regierung Verzögerungstaktik vor

Die Brandenburgische Landesregierung sei nach dem erfolgreichen Volksbegehren in der moralischen und demokratischen Pflicht, das Nachtflugverbot am BER umzusetzen, so Markus Sprissler vom Aktionsbündnis Berlin Brandenburg. Die Demonstranten warfen der Landesregierung nun vor, keinen politischen Willen für ein umfassendes Nachtflugverbot zu haben. „Ganz im Gegenteil bleibt der Eindruck bestehen, dass das Aussitzen, Täuschen und Tricksen in den Sachen des Volksbegehrens weiterhin die Oberhand behält“, hieß es auf den Gelben Karten.

Fluglärmgegner wollten im Innenhof demonstrieren

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vorabend bestätigt, dass die Mahnwache nur vor dem Landtag und nicht im Innenhof stattfinden durfte.

Die Fluglärmgegner wollten zum Auftakt der Plenarsitzung auf dem Landtagsgelände demonstrieren. Dies hatte Landtagspräsidentin Britta Stark mit Hinweis auf die Hausordnung abgelehnt, nach der politische Kundgebungen im Landtag nicht gestattet seien.

Stark hatte bereits Anfang März versucht, eine Protestaktion der Fluglärmgegner zu verhindern, weil diese die Fassade des Landtagsschlosses mit einer Video-Installation illuminieren wollten. In diesem Fall hatte das Gericht die Aktion erlaubt, weil die Versammlungsfreiheit Vorrang vor dem Hausrecht habe.

Im Innenhof des Landtagsschlosses habe jedoch der Anspruch der Landtagspräsidentin Vorrang, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten, entschied das Gericht am Dienstag. Zudem hätten die Fluglärmgegner die Möglichkeit, vor dem Landtag zu protestieren. Stark hatte argumentiert, dass sich die politische Auseinandersetzung im Landtag auf die parlamentarische Beratung und Debatte konzentrieren müsse.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 25.04.2018, 19.30 Uhr